Brandschutz in Felsberg

Vom Mittelalter zur Neuzeit:

von Hans Poth


Stadtbrände gehörten vom hohen Mittelalter bis in die Neuzeit stets zu den größten Bedrohungen für die Menschen. Wie bei zahlreichen Dörfern und Städten in der Landgrafschaft Hessen-Kassel bestand diese Gefahr auch für Felsberg. Zum Schutz von Leib und Leben sowie zur Sicherung von Hab und Gut der Bürger hatte der Rat der Stadt eine „Verordnungen bei Feuerausbruch“ aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Einfache Hausbrände, das zeigt die Stadtgeschichte, traten mehrfach im Laufe eines Jahres auf. Doch galt es die Ausweitung zum Katastrophenfall, dass Flammen nämlich auf die ganze Stadt übergriffen, durch gesetzliche Vorbeugemaßnahmen zu verhindern In Felsberg bezog sich der Schutz auf eine überschaubare, allerdings dicht bebaute Kleinstadt, die sich von den heutigen Straßen „Zum Untertor“ bis „Zum Obertor“ in Ost-Westausdehnung über rund 500 Meter erstreckte. Nach Norden war die Siedlung zum Burgberg hin abgegrenzt  und ab der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts im Süden von einer Stadtmauer geschützt. Damals zählte man rund 50 Haushaltungen im Stadtgebiet. Bei einem erheblichen Bevölkerungsverlust wurden in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges 1639 nur noch 73 Haushaltungen registriert, doch ergab sich 1747 bereits ein Anstieg auf 104 Haushaltungen und damit eine erhöhte potenzielle Brandgefahr.


Gefährdung durch offene Feuerstellen

Offene Feuerstellen waren im Mittelalter üblicher Bestandteil des Haushalts und bildeten die häufigste Ursache für den Ausbruch von Bränden. Sie wurden benötigt für das Heizen und das Zubereiten von Mahlzeiten In Form von Kerzen und Öllampen dienten sie als Lichtquelle. Zusätzlich wurde das offene Feuer vielfach in den schon früh in Felsberg nachgewiesenen Handwerksbetrieben  wie Bäckereien, Töpfereien und Schmieden gebraucht. Die jahreszeitliche Verteilung der Feuerausbrüche macht deutlich: Nicht im Hochsommer und durch die daraus resultierende Dürre, sondern im Winterhalbjahr traten die meisten Brände auf. Generell schienen die Menschen recht sorglos mit dem Feuer umzugehen. Aber auch schlecht gewartete Kamine, ebenso leicht brennbare Baumaterialien wie Holz, Lehm und Schilf waren Gründe für Hausbrände. Enger Abstand der Häuser untereinander oder die Einheit von Wohnhaus und Stallungen konnte bei Funkenflug schnell zu einem Großbrand und dem Verlust mehrerer Häuser oder ganzer Straßenzüge führen. Brandstiftung gab es auch schon damals, wobei die Motivation für die Täter unterschiedlich war: soziale Unruhen oder persönliche Rache. Nach geltendem Recht wurden die Täter mit dem Feuertod bestraft. Gemäß gängiger Glaubensvorstellungen war der Brandausbruch eine Strafe Gottes, insbesondere dann, wenn er durch Blitzeinschlag hervorgerufen wurde.


Brandbekämpfung

 Im Falle eines Brandausbruchs übernahmen nach dem Saalbuch von 1555, dem Steuer-  Stück- und Lagerbuch der Stadt, zwei gesondert bestimmte Ratsherrn, die „Feuerherrn“, die administrative Verantwortung. Sie sorgten gemeinsam mit dem Nachtwächter dafür, dass bei „fewers noth“ die Glocken der Stadtkirche St. Nicolaus „zeleutten waren“ und so die Bürger vor der drohenden Gefahr gewarnt wurden. Die Feuerbekämpfung war zunächst nachbarschaftlich organisiert. Zur Rettung Bedrohter hatten die Besitzer größerer Häuser einen gefüllten Wasserbehälter, Eimer, Leitern, und Feuerhaken bereitzuhalten. Mit Äxten konnte im Bedarfsfall “eine Bresche“ geschlagen werden. Einzelne Handwerkergruppen wie Zimmerleute, Schmiede, Dachdecker und Steinmetze wurden verstärkt bei Löscharbeiten herangezogen. Grundsätzlich war das Verhalten aller Bürger geprägt von einer kleinstädtischen Solidarität, die mit den christlichen Normen, in Not Geratener zu helfen, verbunden war. Auch wollte man ein Übergreifen der Flammen auf das eigene Anwesen verhindern. Was in anderen Städten ein großes Problem darstellte, ließ sich in Felsberg relativ einfach lösen: die Beschaffung von Löschwasser. Die Sülze Lache als Stadtbach und mehrere  Kellerbrunnen in Privathäusern, im Bedarfsfall öffentlich zugänglich, hielten genügend Wasser vor.


Die Feuerordnung Landgraf Philippsv on 1558

Im September 1558 erließ Landgraf Philipp eine „Feuerordnung für die Stadt Cassel“, die später als verbindlich für die ganze Landgrafschaft erklärt wurde. Sobald Feuer im Haus ausbreche, solle „es von denen das Hauß ist, ein Fewer geschrey“ ergehen. Es folgen Regeln zur Alarmierung und verpflichtende Teilnahme an den Löschbemühungen für alle Bürger. Präventiv schreibt die Ordnung Details vor, die sich auch für Felsberg auswirken: Verlegung der Scheunen vor die Toren der Stadt sowie eine intensive Überwachung der Schornsteine. Alle mit offenem Feuer hantierenden Gewerbe sollten ihre Arbeit in Entfernung vom direkten Wohnbereich verrichten. Nach dieser Ordnung war es wegen zu großer Brandgefahr verboten, innerhalb geschlossener Bebauung Bier zu brauen. So entstand vor der Stadtmauer die stadteigene Brauerei, die heute noch als Wohnhaus existiert und einst dem Bürger die Ausübung des Braurechts ermöglichte. Auch das Dörren von Flachs stand unter strenger Aufsicht.


Die Brandkatastrophe von 1640

Verheerend wirkte sich für Felsberg der Brand von 1640 aus. Bei der Erstürmung im Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt von den kaiserlichen Truppen unter Führung des Generals Wilhelm von Lamboy beschossen und in Brand gesetzt. Ein Chronist schrieb später, die Stadt sei “im Kriegswesen zur Helfte im Feuer aufgegangen“. Rathaus und Stadtkirche waren zusammen mit dem überwältigenden Teil der Wohnhäuser bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Nur geringe Reste von Häusern im Fachwerkständerbaustil überstanden die Katastrophe. Zahlreiche Opfer waren zu beklagen; über 10 Jahre soll es gedauert haben, bis man die Schäden beseitigt  und bautechnisch  die Lücken geschlossen hatte. Nicht mehr aufgebaut wurden das am nord-östlichen Stadtrand gelegene Nonnenkloster mit der Marienkapelle.


Gründung der Brandkasse

Zusätzliche Verbesserungen des Brandschutzes erfolgten ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in den landesherrlichen Bauvorschriften, so auch in der Grebenordnung von 1739. Als Folge der Häuserverluste im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) führte Landgraf Friedrich, II 1767 in Hessen-Kassel eine Versicherung ein, die auf gesetzlichen Regelungen über Unterstützungsmaßnahmen bei Brandschäden beruhte. Dies war die Geburtsstunde der Brandkasse. Von jeder Gemeinde ließ man ein Brandsteuerkataster anfertigen, in dem öffentliche Gebäude und Privathäuser enthalten waren. Schnell verbreitete sich der bürgerfreundliche Nutzen der Solidargemeinschaft, zumal zusätzlich über sie Hypothekendienste in Anspruch genommen werden konnten. Auch der Landesherr hatte seinen Vorteil: Wurden doch mit Hilfe dieser Einrichtung drohende Einnahmeverluste bei der Steuererhebung aufgefangen. Ab jetzt waren auch“ Brand-Collecten“, also Sammlungen zugunsten Geschädigter, untersagt.


Weitere landesherrliche Vorschriften

Parallel dazu sahen weitere gravierende baupolizeiliche Schutzbestimmungen vor: Ersatz der Stroh- und Schindeldächer durch Ziegeldächer, Bau von massiven Schornsteinen, Führung von Rauchschloten durch das Dach sowie feuersichere Gestaltung der Umgebung von Öfen und Herden. Backhäuser waren  nur noch Gemeinschaftseinrichtungen und unterstanden der lokalen Obrigkeit; berufsbedingte Ausnahmegenehmigungen waren möglich. Im Bedarfsfall wurden auch Brandmauern gezogen.

Recht differenziert erscheint bereits 1819 die Aufgabenverteilung für das Löschwesen in einem Regierungsanschreiben an Städte und Dörfer. Da gab es die Rettungsmannschaft, die aus Handwerkern bestand und gemeinsam mit der Löschungsmannschaft und der Spritzenmannschaft den Brand direkt bekämpfen mussten. Sie wurden unterstützt von der Brandwacht und den „Feuerreitern“, die im Bedarfsfall Hilfe von außerhalb mobilisieren sollten. Bis zur Installierung einer offiziellen Schutzeinrichtung in Felsberg dauerte es allerdings noch seine Zeit. Eine freiwillige Feuerwehr mit moderner Ausrüstung wurde schließlich 1926 in der Ederstadt gegründet und diese versieht seitdem mit größter Zuverlässigkeit zur Sicherheit der Bürger ihren Dienst.

Literatur:

Neue Sammlung der Landesordnungen Kurhessen Bd. 1-3 Cassel  1524-1785

Jankrift, Kay Peter: Brände, Stürme, Hungersnöte, Ostfildern 2003

Kühnel, Harry: Alltag im Spätmittelalter, Graz, Wien, Köln 1986

Magistrat der Stadt Felsberg: 700 Jahre Stadt Felsberg, Felsberg 1986