Landgräfin Anna – eine starke Frau, vor 500 Jahren wohnte sie in Felsberg
Hans Poth
Selten wurde eine historische Persönlichkeit aus der hessischen Geschichte von Zeitgenossen und später auch von Historikern so unterschiedlich bewertet wie Landgräfin Anna. Machtgierige Frau fürsorgliche Mutter oder Vorkämpferin für ihr Land? Ihr Name ist bis in die heutige Zeit der Bevölkerung noch geläufig, weil in der Kernstadt eine Straße nach ihr benannt wurde. Genau 500 Jahre sind es jetzt her, dass sie in der Burgenstadt, getrennt vom landgräflichen Hof, wohnte. Zu Beginn der Neuzeit spielte sich mit ihr als Hauptperson ein entscheidendes Kapitel einstiger Landespolitik im Edertal ab, als die Landgrafschaft Hessen ihre Selbstständigkeit zu verlieren drohte, um Sachsen einverleibt zu werden. Wer war die Frau und was verband sie mit Felsberg?
Die zweite Frau von Landgraf Wilhelm II.
Anna stammte aus dem Haus Mecklenburg und war die zweite Ehefrau des hessischen Landgrafen Wilhelm II. Bedingt durch eine schwere Syphillis, die ihn ab 1504 plagte, war er nicht mehr regierungsfähig. In einem ersten Testament übertrug der Landgraf zur Regelung seiner Nachfolge- zunächst für die Übergangszeit-1506 fünf Räten die Vormundschaft über seine Kinder Elisabeth und Philipp sowie über seine Gemahlin.
In einem zweiten Testament von 1508 jedoch, bestimmte er Anna zum obersten Vormund und stellte ihr zwei Ratgeber zur Seite. Damit entstand ein Jahre währender Konflikt zwischen den Landständen,- einem Gremium, das aus Vertretern von Grafen, Prälaten Rittern und Städten bestand, das sich mit Anna um die Regentschaft in der Landgrafschaft Hessen stritt. Mit dem Tod von Wilhelm II. wurden beide Testamente- je nach individueller Interessenslage- in ihrer Rechtmäßigkeit angezweifelt und dabei eigennützige Ziele verfolgt.
Der politische Konflikt
Eine Frau war nach Ansicht der Landstände zu schwach und zu hilfsbedürftig, um die Regentschaft und damit die Verwaltungs- und Regierungsgeschäfte für Hessen auszuüben. „Man würde eher bis zu den Sporen im Blut waten, als sich einer Frau zu unterwerfen“. Bisher sei immer für einen minderjährigen Landgrafen ein männlicher Verwandter Vormund gewesen, teilweise sei die Aufgabe auch von Hofmeistern übernommen worden. Um den Einfluss der Landgräfin auf die Regierung einzuschränken, wanden sie sich die hessischen Landstände sogar an Kurfürst Friedrich und einige Herzöge von Sachsen, die als weitere potenzielle Erben Ansprüche auf Hessen erhoben. Auch betrieben sie Rufschädigung, in dem sie Anna sittliche Verfehlungen vorwarfen; die Titulierung „Frau Venus“ kam übler Nachrede gleich. An der Spitze des Landes stand ein in sich schon bald zerstrittenes Regentschaftskollegium, das sich aus Vertretern der Landstände und Räten zusammensetzte. Zwischen 1505-1514 war Hofmeister Ludwig von Boyneburg der Vormundschaftsregent für den minderjährigen Philipp. Unerbittlich verfolgte Anna indessen trotzdem, auch mit Hilfe von Kaiser Maximilian, hartnäckig ihr Ziel: Rückgewinnung der Regentschaft für die Landgrafschaft Hessen, zunächst allerdings mit wenig Erfolg.
Anna wohnt in Felsberg
Die Erziehung der Kinder Philipp und Elisabeth spielte sich am landgräflichen Hof in Kassel ab. Anna lebte auf dem Witwensitz in Felsberg, teilweise auf der Burg, vorwiegend jedoch mit ihrem Gesinde auf dem heutigen Hofgut Fritz Schäffer. Das Anwesen hatte schon damals die Grundform eines fränkischen Gehöfts und war direkt neben der Stadtmauer errichtet worden. Der Wohnbereich lag zur Straße hin; im Vierecksgrundriss gruppierten sich Stallungen und Lagerräume zu einer geschlossenen Einheit. Durch eine überbaute Toreinfahrt führte eine Zufahrt auf einen geräumigen Hof. Ursprünglich noch zusätzlich vorhandene Wirtschaftsräume sind mittlerweile abgerissen worden.
Ehemaliger Witwensitz der Landgräfin Anna, heute Hofgut Fritz Schäffer Annas Reise- und Bewegungsfreiheit war eingeschränkt. Ein heute noch nachweisbarer Briefverkehr belegt die mütterliche Sorge um ihre Kinder. Mit der Aussage zu Philipp “das kint ist mein und gehet mir zu hertzen“ umschreibt sie ihre Befindlichkeit Die räumliche Nähe zu Kassel und damit zu ihren Kindern, veranlasste sie, Felsberg für kurze Zeit als dauerhaften Wohnsitz zu nutzen und von dort aus auch ihre Politik zu betreiben. Allerdings konnte sie sich nur allmählich politisch Gehör bei den Landständen verschaffen. Zeitweise befanden sich die feindlichen Parteien sogar kurz vor einer kriegerischen Auseinandersetzung, wobei ihr auch diplomatische Unterstützung von ihrer Herkunftsfamilie zuteil wurde.
Landtag in Felsberg Wendepunkt
Ende des Jahres 1513 trat Anna mit ihren Anhängern an die Öffentlichkeit, lud am 16. Dezember 1513 ein und versammelte schließlich am 9. Januar 1514 die Landstände auf ihrem Witwensitz in Felsberg. 50 Mitglieder der hessischen Ritterschaft sowie 37 Vertreter aus hessischen Städten waren erschienen. Es dürfte eine besondere logistische Leistung für die Stadt gewesen sein, Unterbringung und Versorgung so vieler Menschen, die natürlich in Begleitung von Bediensteten kamen, zu bewältigen, von der finanziellen Belastung der Stadtkasse ganz zu schweigen. Mit einer glänzenden Rede erwies sich Anna auf dem Landtag als geschickte politische Taktikerin. Ihr Auftreten bei der Darlegung ihrer politischen Vorstellungen zur Regierbarkeit des Landes hatte schon fast staatsstreichähnliche Merkmale. Heftig verwahrte sie sich gegen die politische Einflussnahme der sächsischen Wettiner. Einerseits klagte sie an, andererseits zog sie einen Teil der Landstände auf ihre Seite. Als Mutter des Erbprinzen werde sie sich nicht nur für das Wohl Philipps einsetzten, sondern sich auch um eine gesicherte Zukunft des Landes bemühen Dabei berief sie sich auf eine dreifache Legitimation, Philipp zu erziehen: eine göttliche, eine natürliche und eine menschliche.
Starke Verfehlungen hielt sie Ludwig von Boyneburg vor, der in selbstherrlicher Art das Land regiere und mittlerweile sogar von Vertretern seines eigenen Lagers kritisiert werde. Auch die Stände trugen ihre Beschwerden über Boyneburg vor. Seine faktische Alleinherrschaft wiesen sie an eigenmächtig verfügter Steuererhebung, nicht genehmigter Münzprägung sowie bei ungerechtfertigten Entlassungen von Beamten nach. Der „Tag von Felsberg“ brachte die Wende für Anna, gelang es ihr doch einen Keil in das Lager ihrer Gegner zu treiben. Mit Felsberg begann ein Entwicklungsprozess, der sich auf den Landtagen von Treysa, Homberg, und Kassel -alle 1514- fortsetzte. Erklärtes politisches Ziel war die Entfernung einiger Regenten, der die Regierungsübernahme der Landgräfin zusammen mit ihr wohl gesonnenen Räten folgen sollte, um ihrem Sohn Philipp ein ungeschmälertes Erbe zu hinterlassen.
Annas Leistung und Verdienst
Annas Aufenthalt in Felsberg war geprägt von dem Konflikt um die Landesherrschaft zwischen der hessische Dynastie und den vom Adel bestimmten Landständen. Nur allmählich gelang es der willensstarken und selbstbewussten Frau, ihre Forderungen gegenüber der Ritterschaft durchzusetzen. Sie war Trägerin der Herrschaft bis schließlich Philipp, den man später den Großmütigen nannte, 1518 vom Kaiser vorzeitig für volljährig erklärt wurde. Damit erkämpfte sie den Fortbestand von Haus und Herrschaft des Landes Hessen und legte den Grundstein für einen Territorialstaat, dessen Position im Gefüge deutscher Politik von Philipp noch später zusätzlich ausgebaut wurde. Anna beteiligte sich mit Erlaubnis des Kaisers weiterhin an der Regierung, zog sich 1519 nach länger währenden Querelen mit den Landständen schließlich auf ihren Witwensitz Burg Spangenberg zurück. Aus ihrer Heirat mit Graf Otto von Solms und der Ablehnung des Luthertums erwuchsen bis zum Lebensende 1525 permanent Konflikte mit ihrer Familie.
Annas Rolle in der Geschichte des Landes Hessen ist hoch einzuschätzen. Schließlich gelang es ihr in einer Epoche, als Männer die Politik bestimmten, ihre politischen Ziele zu realisieren. In einer Zeit des Umbruchs zwischen Spätmittelalter und Reformationszeit muss sie mit ihrer machtpolitischen Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit als bedeutende Vorkämpferin für den Erhalt des Territorialstaates Hessen gelten.